„Richtlinie zur akzeptablen Nutzung“ bezeichnet eine Reihe von Richtlinien für die Nutzung der ºÚÁÏÍø-Dienste. Verfügbar unter /en/terms-conditions/acceptable-use-policy; die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung ist durch Bezugnahme in die Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen einbezogen und bildet einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen.
„Verbundene(s) Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine Einheit; das „Verbundene Unternehmen“ ist jede andere Einheit, die direkt oder indirekt die ursprüngliche Einheit kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle steht. Eine Einheit kontrolliert eine andere Einheit, wenn diese Einheit direkt oder indirekt entweder (i) 20 % oder mehr der Anteile mit ordentlichem Stimmrecht für die Wahl der Direktoren dieser Einheit besitzt; oder (ii) die Befugnis hat, die Leitung oder Richtung des Managements oder der Richtlinien der anderen Einheit zu bestimmen oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise.
„Vereinbarung“ bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen ºÚÁÏÍø und dem Partner, die die Bedingungen festlegt, unter denen ºÚÁÏÍø dem Partner Dienste erbringt. Dies umfasst unter anderem die Merchantvereinbarung, Vereinbarungen, die die Bereitstellung von ºÚÁÏÍø-Diensten regeln, die Erleichterung von Zahlungsabwicklungsdiensten oder andere damit verbundene Dienste, die genutzt oder in Anspruch genommen werden; durch den Abschluss der Vereinbarung stimmen ºÚÁÏÍø und der Partner zu, an alle Bedingungen und Richtlinien sowie diese Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen gebunden zu sein. Der Partner kann durch verschiedene von ºÚÁÏÍø angebotene akzeptable Mittel an die geltenden Bedingungen und Richtlinien gebunden sein, was die Unterzeichnung einer Vereinbarung, die elektronische Annahme oder per Clickwrap-Vereinbarung, die weitere Nutzung der ºÚÁÏÍø-Dienste nach Benachrichtigung oder nach Gewährung des Zugangs zu den geltenden Bedingungen und Richtlinien oder auf andere Weise durch Verhalten wie Nutzung umfassen kann.
„Änderungen“ bezeichnet wesentliche Änderungen, wie in den Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen spezifiziert, gegen die der Partner gemäß Bestimmung 14.8 Einspruch erheben kann.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet technische und nicht technische Informationen, einschließlich Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, proprietäre Informationen, Techniken, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Erfindungen, Know-how, Prozesse, Apparate, Ausrüstung, Algorithmen, Softwareprogramme, Software, Quelldokumente und Informationen über aktuelle, zukünftige und vorgeschlagene Produkte und Dienste, Forschung, experimentelle Arbeiten, Entwicklung, Designdetails und Spezifikationen, Technik und alle anderen Informationen, die als „Vertraulich“ oder „proprietär“ gekennzeichnet sind oder von denen der Empfänger weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass die Informationen als vertraulich gelten sollen; zur Vermeidung von Zweifeln umfasst dieser Begriff keine Informationen, für die die empfangende Partei durch ihre schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann, dass: (i) sie ihr vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (ii) sie ohne Verletzung von Vertraulichkeitspflichten öffentlich bekannt sind oder wurden; (ii) sie rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der zu einer solchen Offenlegung berechtigt ist; (iv) sie unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurden; (v) sie mit schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei zur Veröffentlichung freigegeben wurden; oder (vi) sie aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften offengelegt wurden, vorausgesetzt, dass die Partei, die zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist, unverzüglich Mitteilung macht, um der anderen Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzanordnung zu beantragen oder die Offenlegung anderweitig zu verhindern.
„Kooperationsvereinbarung“ bezeichnet die zwischen ºÚÁÏÍø und dem Partner geschlossene Vereinbarung, auf deren Grundlage ºÚÁÏÍø-Dienste von ºÚÁÏÍø für den Partner erbracht werden, einschließlich aller Anhänge und anderer Dokumente, die durch Bezugnahme beigefügt sind.
„Kunde“ bezeichnet eine Person, die Partnerdienste anfordert, erhält oder erhalten hat, unabhängig davon, ob sie bei der ºÚÁÏÍø-Plattform registriert ist oder nicht.
„Kundengebühren“ bezeichnet Gebühren, die für erbrachte Partnerdienste von Kunden zu zahlen sind (wie vom jeweiligen Partner festgelegt) und auf der ºÚÁÏÍø-Plattform verfügbar sind, einschließlich aller an ºÚÁÏÍø zu zahlenden Merchantgebühren.
„Dokumentation“ bezeichnet Benutzerhandbücher, Leitfäden, technische Dokumentation, technische Anforderungen und FAQs, die für einige oder alle ºÚÁÏÍø-Dienste konzipiert sind und dem Partner von ºÚÁÏÍø zur Verfügung gestellt werden können.
„Enddatum“ bezeichnet (a) für die anfängliche Abonnementlaufzeit das im Bestellformular angegebene Enddatum; und (b) für eine Verlängerungsabonnementlaufzeit das Datum, das zwölf (12) Monate (365 Tage) nach dem Startdatum der Verlängerungsabonnementlaufzeit liegt, sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben.
„Einrichtung(en)“ bezeichnet Hotel, Hostel oder jede andere vom Partner betriebene Einrichtung, wie in der Vereinbarung angegeben.
„Gebühren“ bezeichnet wiederkehrende Plattformgebühren, einmalige Gebühren, ºÚÁÏÍø-Zahlungsgebühren, Merchantgebühren und alle anderen vom Partner für ºÚÁÏÍø-Dienste oder andere in der Vereinbarung angegebene Dienste zu zahlenden Gebühren.
„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet ein Ereignis, das außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ausfall des Stromnetzes, Ausfall des Internets, Naturkatastrophe, Wetterereignis, Krieg, Aufruhr, Aufstand, Epidemie, Streiks, Überschwemmungen, Terrorakte, Verstöße Dritter, Ausfälle, Ausfallzeiten oder Verzögerungen durch einen Internetdienstanbieter oder Hosting-Anbieter oder Arbeitsmaßnahmen, Terrorismus, Denial-of-Service-Angriffe oder andere Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen.
„Hosting-Plattform“ bezeichnet die Microsoft Azure Hosting-Lösung oder eine andere Hosting-Plattform, über die ºÚÁÏÍø den Partner gelegentlich informiert.
„Hosting-Anbieter“ bezeichnet die Microsoft Corporation oder einen anderen Hosting-Anbieter für ºÚÁÏÍø-Dienste, wie von ºÚÁÏÍø den Partnern gelegentlich mitgeteilt.
„Anfängliche Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die erste Abonnementlaufzeit, für die der Partner die ºÚÁÏÍø-Dienste abonniert, wie im Bestellformular angegeben, beginnend mit dem Startdatum und andauernd bis zu dem im Bestellformular angegebenen Enddatum.
„Gesetzgebung“ bezeichnet alle allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften des Landes, in dem ºÚÁÏÍø registriert ist, und der Europäischen Union, sofern diese Vorschriften direkt und/oder indirekt auf die Rechtsbeziehungen der Parteien oder die ºÚÁÏÍø-Dienste anwendbar sind.
„Auflistung“ bezeichnet Partnerdienste, die vom Partner über die ºÚÁÏÍø-Plattform für Gäste verfügbar gemacht werden.
„Allgemeine Rahmengeschäftsbedingungen“ bezeichnet die aktuelle Version der Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen, einschließlich aller Anhänge und anderer Dokumente, die durch Bezugnahme beigefügt sind. Diese sind auch auf der entsprechenden ºÚÁÏÍø-Website verfügbar und können gelegentlich von ºÚÁÏÍø geändert werden.
„MTC 4.0“ (auch als „Allgemeine Rahmengeschäftsbedingungen 4.0“ bezeichnet) bezeichnet die Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen Version 4.0 mit Wirkung vom 1. Juli 2022, die jetzt als MTC 4.0 bezeichnet werden, ältere Geschäftsbedingungen, die nur für Partner gelten, die ºÚÁÏÍø-Dienste vor dem 26. Februar 2025 erworben haben, sofern in ihrer Vereinbarung nicht anders angegeben ist, dass MTC 4.0 gilt.
„Mitglied“ bezeichnet ein Mitglied gemäß den Merchantbedingungen.
„Merchantvereinbarung“ bezeichnet die Merchantvereinbarung gemäß den Merchantbedingungen.
„Merchantgebühren“ bezeichnet Merchantgebühren gemäß den Merchantbedingungen.
„Merchantbedingungen“ bezeichnet die Merchantbedingungen, die unter /en/products/merchant/terms-conditions verfügbar sind.
„ºÚÁÏÍøâ€œ bezeichnet die in der Vereinbarung als Vertragspartei genannte Tochtergesellschaft von ºÚÁÏÍø.
„ºÚÁÏÍø-Konto“ bezeichnet das verbundene Unternehmen von ºÚÁÏÍø, das in der Vereinbarung als Vertragspartei angegeben ist.
„ºÚÁÏÍø Add-on“ bezeichnet Produkt(e), die direkt von ºÚÁÏÍø betrieben werden und über den ºÚÁÏÍø-Marktplatz oder über andere von ºÚÁÏÍø angebotene Wege verfügbar sind.
„ºÚÁÏÍø-Marktplatz“ bezeichnet die Benutzeroberfläche, über die ºÚÁÏÍø dem Partner ºÚÁÏÍø Add-ons, Drittanbieter-Marktplatz-Produkte oder andere Produkte zur Verfügung stellt.
„ºÚÁÏÍø-Plattform“ bezeichnet eine von ºÚÁÏÍø dem Partner auf Grundlage der Vereinbarung zur Verfügung gestellte Software-Property-Management-Plattform als Teil der ºÚÁÏÍø-Dienste.
„ºÚÁÏÍø-Dienste“ (auch als „Dienste“ bezeichnet) bezeichnet Dienste, die von ºÚÁÏÍø dem Partner über die ºÚÁÏÍø-Plattform zur Verfügung gestellt werden, einschließlich unter anderem der Erleichterung des Unterkunftsbuchungsprozesses oder anderer Partnerdienste für den Kunden, Wiederverkauf, Installation, Schulung, Erleichterung von Zahlungsabwicklungsdiensten auf Grundlage der Merchantvereinbarung und alle anderen Dienste, die von ºÚÁÏÍø auf Grundlage der Vereinbarung bereitgestellt oder erleichtert werden.
„Einmalige Gebühren“ bezeichnet Gebühren, die einmalig anfallen und nicht wiederkehrend sind.
„Bestellformular“ bezeichnet ein Angebot oder ein anderes schriftliches oder Online-Bestelldokument, das von ºÚÁÏÍø ausgestellt wurde und dem der Partner durch Unterzeichnung (einschließlich elektronischer Unterschrift) oder gegebenenfalls durch Online-Annahme zugestimmt hat.
„Partei“ oder „Parteien“ bezieht sich auf ºÚÁÏÍø und den Partner, einzeln oder gemeinsam.
„Partner“ bezeichnet eine Unterkunft, einen Dienstleister oder eine andere Einheit, die die ºÚÁÏÍø-Plattform auf Grundlage der Vereinbarung mit ºÚÁÏÍø nutzt oder Dienste von ºÚÁÏÍø in Anspruch nimmt.
„Zahlungsabwicklungsdienste“ bezeichnet Zahlungsabwicklungsdienste gemäß den Merchantbedingungen.
„Wiederkehrende Plattformgebühren“ bezeichnet alle vereinbarten Gebühren für die Nutzung der ºÚÁÏÍø-Plattform, wie in der Vereinbarung angegeben.
„Erbrachter Partnerdienst“ bezeichnet einen vom Kunden bestellten Partnerdienst, wie in der ºÚÁÏÍø-Plattform nachgewiesen, der vor dem Verbrauch nicht storniert wurde, ungeachtet dessen, dass ein solcher Dienst ordnungsgemäß erbracht wurde. Alternativ ein Partnerdienst, der bestellt und irgendwann vor dem Verbrauch storniert wurde, wenn die Gesamtzahl der zuvor stornierten Bestellungen 5 % aller Bestellungen für erbrachte Partnerdienste innerhalb desselben Monats überschritten hat.
„Verlängerungsabonnementlaufzeit“ bezeichnet jede nachfolgende Abonnementlaufzeit, die auf das Enddatum einer vorhergehenden Abonnementlaufzeit folgt, wobei das Startdatum der Verlängerung am Tag unmittelbar nach dem Enddatum der vorherigen Abonnementlaufzeit beginnt und die Dauer für einen nachfolgenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten läuft.
„Wiederverkauf“ oder „Wiederverkäufer“ bezeichnet Dienste, die ºÚÁÏÍø dem Partner unter Verwendung der ºÚÁÏÍø-Plattform zur Verfügung stellt, wobei die Vereinbarung über die Erbringung von Diensten zwischen dem Kunden und ºÚÁÏÍø geschlossen wird. Dennoch wird der Partnerdienst vom Partner zugunsten der Kunden erbracht.
„Partnerdienst(e)“ bezeichnet Unterkunft oder andere Dienste, die vom Partner für Kunden über die Nutzung der ºÚÁÏÍø-Dienste oder auf andere Weise mit der Unterstützung von ºÚÁÏÍø veröffentlicht, angeboten oder erbracht werden.
„Zahlungsdienstleister“ bezeichnet einen Zahlungsdienstleister gemäß den Merchantbedingungen.
„Startdatum“ bezeichnet (a) für die anfängliche Abonnementlaufzeit das Datum, an dem die anfängliche Abonnementlaufzeit beginnt, wie im Bestellformular angegeben, oder das Datum, an dem die Zugangsdaten für die ºÚÁÏÍø-Plattform ausgestellt werden, je nachdem, was zuerst eintritt; und (b) für eine Verlängerungsabonnementlaufzeit das Datum unmittelbar nach dem Enddatum der vorherigen Abonnementlaufzeit.
„Sub-Merchantkonto“ bezeichnet ein Sub-Merchantkonto gemäß den Merchantbedingungen.
„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, währenddessen der Partner berechtigt ist, auf die ºÚÁÏÍø-Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen, wobei die Dauer durch das Start- und Enddatum bestimmt wird. Die Abonnementlaufzeit verlängert sich automatisch um die gleiche Dauer, sofern sie nicht durch die Vereinbarung beendet wird.
„Vertragslaufzeit“ oder „Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung, wie in Bestimmung 14.1. der Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen angegeben.
„Hosting-Bedingungen“ bezeichnet die Servicevereinbarung und Bedingungen (verfügbar unter https://azure.microsoft.com/en-us/support/legal) oder andere Bedingungen des Hosting-Anbieters (Microsoft Azure).
„Bedingungen und Richtlinien“ bezeichnet die Vereinbarungen, Bedingungen, Richtlinien, Leitlinien und andere rechtliche Dokumente, die die Nutzung der ºÚÁÏÍø-Dienste regeln, wie sie von Zeit zu Zeit im ºÚÁÏÍø Legal Hub [/en/legal] veröffentlicht und aktualisiert werden. Die spezifischen Bedingungen und Richtlinien, die in die Vereinbarung aufgenommen werden und für den Partner gelten, werden auf Grundlage der ºÚÁÏÍø-Dienste bestimmt, die der Partner abonniert hat oder nutzt, und der anwendbaren Region des Partners, wenn die Unterscheidung relevant ist. Zur Vermeidung von Zweifeln sind nur diejenigen Bedingungen und Richtlinien, die für den Partner auf Grundlage der vertraglich vereinbarten ºÚÁÏÍø-Dienste oder genutzten Dienste gelten, und diejenigen, die für die Region des Partners gelten, wo eine Unterscheidung besteht, rechtlich bindend.
„Vertragsgebiet“ bezeichnet das in der Vereinbarung definierte Vertragsgebiet.
„Marktplatz-Produkt eines Drittanbieters“ bezeichnet Software oder Dienste, bei denen der Anbieter der Dritte ist und die über den ºÚÁÏÍø-Marktplatz oder auf andere Weise, wie von ºÚÁÏÍø angeboten, verfügbar sind; zur Vermeidung von Zweifeln kann das Marktplatz-Produkt eines Drittanbieters von ºÚÁÏÍø über den ºÚÁÏÍø-Marktplatz weiterverkauft werden oder kann über die Website eines Drittanbieters aktiviert oder bezahlt werden.